19.04.2007: Haftung im Internet
Rechtsverletzungen im Internet - auch aus Unkenntnis - können gravierende Folgen haben. Denn mit der weltweiten Abrufbarkeit der Inhalte werden auch kleinste juristische Fehler transparent. In vielen Fällen droht dann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber. Eingegangen wird auf typische Haftungsfallen des Internetrechts für Unternehmer, insbesondere Anforderungen des neuen Telemediengesetzes, auf Pflichtangaben für Internetseiten und E-Mails, der Zulässigkeit von Werbung per E-Mail usw.
Rechtsanwalt Thomas Steinle, LL.M. (IT-Recht)
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